Chor-Regeln
| 1. | Sängerinnen und Sänger, die im Vokalensemble Rhein-Lahn mitsingen möchten, haben die Gelegenheit, unverbindlich an fünf Chorproben teilzunehmen. |
| 2. | Nach Ablauf von maximal fünf Chorproben entscheidet die Sängerin/der Sänger, ob sie/er dem Vokalensemble beitreten will. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. |
| 3. | Bei Neuaufnahme im Chor achtet der Chorleiter auf die stimmliche Eignung. |
| 4. | Die Sängerinnen und die Sänger des Vokalensemble erarbeiten sich die Chorliteratur sowohl in den dafür vorgesehenen Chorproben als auch in Eigenarbeit (zu Hause). |
| 5. | Ein regelmäßiger Besuch der Chorproben, Stimmbildungen und Chorwochenenden ist wichtig und sollte nach Möglichkeit von allen Sängerinnen und Sängern wahrgenommen werden. |
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Bei längerem Fernbleiben von den Chorproben ist eine Mitwirkung beim Auftritt nur nach Rücksprache mit dem Chorleiter möglich. |
| 7. | Kann eine Sängerin oder ein Sänger bei einem Auftritt nicht teilnehmen, so unterrichtet sie/er die Chorsprecherin so früh wie möglich davon. |
| Chor-Regeln als PDF-Dokument | |
| Vordruck "Beitrittserklärung" als PDF-Dokument | |
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 02.02.12 |